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Urteil-Posttraumatische Störung

Ein Entwicklungshelfer, der jahrelang in Krisengebieten mit Erschießungen, Gewalt,Tod,Vergewaltigung, Krieg und schweren Verkehrsunfällen konfrontiert war, kann an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt sein.Nach neueren wissenschaftlichen Studien sind Personen, die immer wieder existenziellen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, in erheblich höherem Maß einem solchen Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Damit kann eine entsprechende psychische Erkrankung wie eine Berufskrankheit anerkannt werden.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Mai 2009 - L 6 U 845/06