Kündigungsschutz: Verzicht auf Klage nur schriftli
Klageverzichtsvereinbarungen, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden, sind Auflösungsverträge und bedürfen daher der Schriftform.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. April 2007 - 2 AZR 208/06