Sie sind hier: News
Zurück zu: Home
Allgemein:
Tipps für den 1. Besuch beim Anwalt
Kontakt
Inhalt/Index
Ein "Mobbing-Tagebuch" genügt nicht ohne weiteres, um betriebliches Mobbing nachzuweisen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag (26. Oktober) bekanntgewordenen Urteil. Vielmehr müsse aus den Aufzeichnungen der betriebliche Bezug zu den Ereignissen, die betriebliche Stellung der handelnden Personen und die konkrete Verletzung von Fürsorgepflichten durch den Arbeitgeber erkennbar sein (Az. 9 Sa 199/09, Urteil vom 14.8.2009).
Gehe zu: Mobbing in der Schule Umsetzung - bei schlechtem Arbeitsklima