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Urteil

Frankfurt/Main/Berlin (dpa/tmn) - Mitarbeiter müssen es sich nicht bieten lassen, wenn der Chef sie im Betrieb zum Putzen abkommandiert. Sie brauchen nur Tätigkeiten zu erledigen, die in ihrem Arbeitsvertrag stehen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Fall entschieden (Az.: 7 Ca 1692/09), auf den die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift «test» hinweist. Ein Chef hatte von einer Tankstellen-Kassiererin verlangt, den Boden der Geschäftsräume und die Kundentoilette zu ...

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