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Nicht grüßen ist keine Beleidigung

Nicht grüßen ist keine Beleidung
Arbeitnehmer, die aus Verärgerung ihren Chef mehrfach nicht grüßen, dürfen nach laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Köln nicht einfach gekündigt werden.
Auch die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber der Geschäftsführung nach dessen vorherigen Gruß stellt keine grobe Beleidigung dar, wie das Landesarbeitsgericht Köln aus einem Urteil zitierte (Az.: 9 (7) Sa657/05).
Im konkreten Fall hatte ein Bäckereiangestellter nach einem Personalgespräch seinen Chef bei Treffen außerhalb der Firma mehrfach nicht gegrüßt. In dem Gespräch zuvor war dem Mann angekündigt worden, er werde auf Grund krankheitsbedingter Fehlzeiten entlassen. Nach der Verweigerung des Grußes hatte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund gegen Zahlung einer Abfindung auflösen wollen. (dpa)

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