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Mobbing und Opferschutz



Im deutschen Arbeitsrecht gibt es im Gegensatz zu Schweden, Finnland, Dänemark und Frankreich kein „Anti-Mobbing-Gesetz“ und keine spezialgesetzlichen Regelungen. Vor Gericht muss weiterhin auf die allgemeinen Schutzgesetze und die allgemein gültigen Rechtsnormen zurückgegriffen werden.

Die Hälfte aller Mobbing-Opfer erkranken

Mobbing reicht von Anschreien, Telefonterror, Drohungen und Redeverbot bis zu sexueller Belästigung und körperlicher Gewalt. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund werden jeden Tag mehr als 1,6 Millionen Arbeitnehmer gemobbt. Fast die Hälfte (43,9 Prozent) aller Mobbing-Opfer erkranken infolge des Mobbings.
Gesicht zeigen für unverzichtbare Werte!

Ergänzen Sie mit Ihrem Statement die Liste der vorhandenen „Stimmen und Gesichter gegen Mobbing!

www.mobbing-web.de

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