Umsetzung - bei schlechtem Arbeitsklima
Schlechtes Klima in einer Abteilung berechtigt den Chef, einen der Unruhestifter zu versetzen. Die Umsetzung ist einer Abmahnung eindeutig vorzuziehen, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Denn eine Abmahnung belaste den Mitarbeiter erheblich mehr - für den Fall der Wiederholung droht die Kündigung.
Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 1031/94)
(C) Klaus-Dieter May - alle Rechte vorbehalten - powered by medizinrechtberlin.de