Textversion

Suchen nach:

Allgemein:

Home

Tipps für den 1. Besuch beim Anwalt

Kontakt

Inhalt/Index

Mobbing-Tagebuch/Urteil

Ein "Mobbing-Tagebuch" genügt nicht ohne weiteres, um betriebliches Mobbing nachzuweisen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag (26. Oktober) bekanntgewordenen Urteil. Vielmehr müsse aus den Aufzeichnungen der betriebliche Bezug zu den Ereignissen, die betriebliche Stellung der handelnden Personen und die konkrete Verletzung von Fürsorgepflichten durch den Arbeitgeber erkennbar sein (Az. 9 Sa 199/09, Urteil vom 14.8.2009).

(C) Klaus-Dieter May - alle Rechte vorbehalten - powered by medizinrechtberlin.de