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Krankschreibung wegen Mobbing - geht das?

„Können Sie mich wegen Mobbing krankschreiben?“
Diesen Satz höre ich oft in der Praxis. Verständlich, denn arbeitsplatzbezogene Störungen sind alles andere als selten. Natürlich geht es nicht nur um Mobbing, sondern um Stellenabbau, Arbeitsüberlastung, schlechtes Klima am Arbeitsplatz und weitere Themen, die mit der zunehmenden „Entmenschlichung“ vieler Arbeitsplätze zu tun haben.
Aber zurück zur Eingangsfrage. Die Antwort lautet: „Nein!“
Wegen Mobbings kann niemand „krankgeschrieben“ werden. Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass eine Erkrankung vorliegt, die aufgrund ihres Schweregrades den Besuch des Arbeitsplatzes unmöglich macht. „Mobbing“ ist aber keine Krankheit. Eine „Krankschreibung“ kann in diesem Zusammenhang deshalb nur wegen einer gesundheitlichen Störung erfolgen, die durch Mobbing hervorgerufen wurde.
Das ist in der Praxis insofern wichtig, als gelegentlich Frauen oder Männer in die Sprechstunde kommen, die über Mobbing am Arbeitsplatz berichten, aber angeben, keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben. Das ist zwar selten, kommt aber tatsächlich vor. Natürlich ist es nicht schön, wenn der Arzt darauf verweisen muss, dass er erst „krankschreiben“ kann, wenn es zu Krankheitssymptomen gekommen ist, aber es ist korrekt.
Und selbst beim Vorliegen manifester Symptome ärgern sich viele Menschen, weil sie argumentieren, dass Sie ohne Mobbing ja nicht krank geworden wären und sie deshalb keine „psychiatrische Diagnose“ bekommen wollen. Das verstehe ich zwar, aber es ändert nichts daran, dass der Arzt Erkrankungen diagnostiziert, behandelt und falls erforderlich, die Arbeitsunfähigkeit attestiert. In diesem ersten Schritt ist es letztlich egal, wodurch die Erkrankungen entstanden sind. Dass für den weiteren Verlauf, die grundlegende Einschätzung der Prognose und die Unterstützung durch Atteste etc. im zweiten Schritt die Bewertung „Mobbing oder nicht“ sehr bedeutsam sein kann, steht außer Frage.
Aber „Krankschreibung wegen Mobbing“ – nein, das geht nicht.
Peter Teuschel

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